Verpflichtende Scheidungsberatung (§95)
Ab 1. Februar 2013 wurde im österreichischen Familienrecht vereinbart, dass es eine verpflichtende Beratung für jede einvernehmliche Scheidung §95 geben muss. Eltern können getrennt oder jeder für sich diese Beratung in Anspruch nehmen.
Im Mittelpunkt der Beratung steht das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung sowie die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder.
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Termine:
nach Vereinbarung
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Preise:
Elternberatung pro Einheit € 85
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Anfragen:
Bitte wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle
8200 Gleisdorf
Gartengasse 7
03112 20 88 5
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8010 Graz
Elisabethstraße 59
0316 32 82 88
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8045 Graz
Nordberggasse 6
0316 677 214
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8430 Leibnitz
Dechant Thaller-Straße 32
03452 84 88 4
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8700 Leoben
Roseggerstraße 15
03842 42 22 0
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